Archive für 16.4.2010

Neurologische Erkrankungen

…wenn die Nerven blank liegen…

Neurologische Erkrankungen fassen alle Nervenerkrankungen zusammen. Auch bestimmte Leiden wie Migräne fallen in den neurologischen Bereich.

Krebserkrankung

Heimtückische Geschwüre!

Krebs - diese schreckliche Diagnose kann leider jeden von uns treffen. Eine entsprechende Vorsorge ist wichtig und sollte keinesfalls versäumt werden. Die Diagnose Krebs (in jeder Form) kann schnell das berufliche AUS bedeuten. Um so wichtiger ist es daher, sich entsprechend abzusichern!

Herz oder Kreislauferkrankungen

Das Herz als Motor für unseren Körper

Herz- oder Kreislauferkrankungen sind zum einen vererbar, zum anderen können Probleme im Zusammenhang mit dauerhafter Überbelastung, Ziggaretten- und Alkoholkonsum und falscher Ernährung auftreten. Häuft stehen diese Erkrankungen auch im Zusammenhang mit Übergewicht. In Deutschland leidet bereits jeder zweite Bundesbürger unter übergewicht.

Wenn Sie betroffen sind, können Sie zumindest die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit durch eine entsprechendeVersicherung abdecken!

Erkrankung Bewegungsapparat

Rheuma, Gicht und co.!

Unter die Erkrankungen des Bewegungsapparates fallen alle Krankheiten, die unseren Bewegungsapparat in  seinem “Nutzen” einschränken. Dies können Knie-, Arm- oder Rückenbeschwerden sein, ausgelöst durch zu hohe körperliche Belastungen oder auch durch nicht ergonomisch eingerichtete Arbeitsplätze.

Die Folgen können Sie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abfedern!

Die Pensionsfonds

Die eigenständige Versorgungseinrichtigung

Pensionsfonds gelten neben der Direktversicherung und Pensionskasse zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen. Zudem sind Sie eine Form der BAV (betriebliche Altersvorsorge). Sie gehören zu den eigenständigen Versorgungseinrichtungen, die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Pensionsfonds auf Gegenseitigkeit besteht. Sie unterliegen der Aufsicht für Versicherungen und sind zudem insolvenzsicherungspflichtig.

Wie Pensionsfonds funktionieren

Die Pensionsfonds verpflichten sich, dem Arbeitnehmer eine lebenslang andauernte Rente im Alter zu zahlen oder einen Auszahlungsplan (zum Beispiel: eine Kombination zwischen Kapitalauszahlung und den Rest zur Rente auszuzahlen) als Leistung der Altersvorsorge anzubieten. 100% garantiert wird dabei die Auszahlung der eingezahlten und aufsummierten Beiträge in den Fonds, nicht aber deren Zinsen und Verzinsung. Zusätzlich zu Altersrenten können Invaliditäts- oder  Hinterbliebenenleistungen vertraglich vereinbart werden.

Die Pensionskasse

Anlagemöglichkeiten
Eine von fünf Anlagemöglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge ist die Pensionskasse - sie ist ein eigenständiger Versorgungsträger (Lebensversicherer). Meist trägt diese die Rechtsform “Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit”, jedoch werden auch immer mehr Pensionskassen mit einer anderen Rechtsform gegründet.

Unter die abgesicherten Vorsorgerisiken zählen bei der Pensionskasse der Renteneintritt, die Invalidität und der Tod.

Wenn Sie sich für die Pensionskasse entscheiden, wählen Sie einen sehr sicheren Weg der Altersvorsorge. Sollte die  Pensionskasse, in die Sie einzahlen, Insolvenz anmelden, so  muss der Arbeitgeber für die Zahlungen einspringen. Außerdem sind die Zahlungen an die Pensionskasse innerhalb des Einkommensteuergesetzes sehr steuerbegünstigt.

Die Unterstützungskasse

Die betriebliche Altersvorsorge für Unternehmen

Als Arbeitnehmer hat man die Möglichkeit bei seinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Für Unternehmen gibt es die Unterstützungkasse. Diese bietet für Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge. Meistens handelt es sich bei den Unterstützungskassen um eingetragene Vereine. Diese sozialen Einrichtungen sind immer rechtlich selbständig.

Die Pensionszusage

Die Pensionszusage

Die Direktzusage wird unter anderem auch als Pensionszusage oder eine unmittelbare Versorgungszusage genannt. Die Bezeichnung Versorgungszusage macht deutlich, dass das Unternehmen bei der Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an seine Mitarbeiter über diesen Weg der Durchführung selbst Versorgungsträger ist und
somit alle abgesicherten biometrisch bedingten Risiken als auch die mit dem Kapitaldeckungsverfahren in Verbindung gebrachten Anlagerisiken zu tragen hat.
 

Die Direktversicherung

Arbeitgeber als Versicherungsnehmer

Im Prinzip ist die Direktversicherung nichts anderes als ein Lebensversicherungsvertrag im Sinne des deutschen Steuerrechts. Der
Arbeitgeber tritt hierbei als Versicherungsnehmer auf. Als versicherte Person wird der Arbeitnehmer eingesetzt. Zwar ist hier der
Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Bezugsberechtigung. Diese haben einzig und allein
der Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen.